§1 Geltungsbereich
§2 Angebot und Vertragsabschluss
§3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§4 Preise und Zahlung
§5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§6 Lieferzeit
§7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Dieses gilt auch, wenn Systemhaus Sauerland & Co. KG die Versendung selbst durchführt.
§8 Aufrechnung und Zurückzahlung
Aufrechnung und Zurückzahlung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§9 Entwicklung von Software
§10 Eigentumsvorbehalt
§11 Abwicklung von Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.
§12 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
§13 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen Systemhaus Sauerland UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG an Dritte ist ausgeschlossen, sofern der Abtretung nicht schriftlich durch Systemhaus Sauerland UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zugestimmt wurde. Eine Zustimmung gilt immer nur für den Einzelfall.
§14 Datenschutz
§15 Sonstiges
Stand: 01.01.2016